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Stand des Geschäftes

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Die vom Parlament beschlossenen Änderungen beim Bundesgesetz über die technischen Handelshemmnisse (THG) sind am 1. Juli 2010 in Kraft treten. Das Referendum gegen die Einführung des Cassis de Dijon-Prinzips ist nicht zustande gekommen. In der Sommersession 2009 hatten die eidgenössischen Räte die Vorlage in der Schlussabstimmung gemäss Antrag der Einigungskonferenz angenommen. Der Ständerat war im Verlauf der Differenzbereinigung dem Nationalrat bei der von ihm eingefügten Regelung gefolgt, wonach das Bundesamt für Gesundheit über Bewilligungen für das Inverkehrbringen von Lebensmitteln innert zwei Monaten entscheiden muss. Abweichend vom Entwurf des Bundesrats hatten die Räte zudem beschlossen, dass Schweizer Hersteller auch Produkte, die sie nur für den inländischen Markt herstellen, nach den Vorschriften der EG oder eines EG- oder EWR-Mitgliedsstaates produzieren dürfen.

Bereits im Frühjahr 2009 hat der Ständerat einen vom Bundesrat abweichenden Entwurf gutgeheissen. Damit sollen gemäss Cassis de Dijon-Prinzip Waren, die in einem EU-Land zugelassen sind, ohne Zusatzkontrollen in der Schweiz in Verkehr gebracht werden dürfen. In der Frage der Inländerdiskriminierung ging der Ständerat bereits damals weiter als der Bundesrat. Er entschied, dass Schweizer Produzenten, die nur für den Schweizer Markt produzieren, auch ohne Vorliegen eines Härtefalls beantragen können, nach den Vorschriften der EU produzieren zu dürfen. Bei der Einfuhr von Lebensmitteln, verlangte der Ständerat hingegen eine systematische Bewilligungspflicht.

Im Juni 2008 hatte der Bundesrat die Botschaft zur Teilrevision THG und die umstrittene Liste der Ausnahmen genehmigt, für die das Cassis de Dijon-Prinzip nicht gelten soll. Die Teilnehmer des Vernehmlassungsverfahrens, das Ende März 2007 zu Ende gegangen war, waren sich einig, dass das Cassis de Dijon-Prinzip im Kampf gegen die Hochpreisinsel Schweiz eine gute Waffe sei.

Der Bundesrat hatte bereits im September 2005 einen Bericht zur Cassis de Dijon-Thematik verabschiedet. In Erfüllung des von der damaligen Nationalrätin und heutigen Bundesrätin Doris Leuthard (CVP) eingereichten Postulats wurden verschiedene Optionen für eine Anwendung des Cassis de Dijon-Prinzips untersucht und das Vorgehen für die Umsetzung dieses Prinzips in der Schweiz dargestellt. In der Folge waren von Seiten der FDP weitere Vorstösse zum Cassis de Dijon-Prinzip eingereicht worden, zuletzt in der Sommersession 2006.

Mit der Teilrevision des Bundesgesetzes über die technischen Handelshemmnisse (THG) sollen die Rechtsgrundlagen für die autonome Anwendung des Cassis de Dijon-Prinzips geschaffen werden. Damit können bestimmte Produkte, die im EU-Raum vorschriftsgemäss zugelassen wurden, auch in der Schweiz ohne zusätzliche Kontrollen frei zirkulieren. Technische Handelhemmnisse gegenüber der EU werden bisher mit der Harmonisierung von Produktevorschriften und mit Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen abgebaut.

Weiter zur Position Interpharma

Gesetzestexte
Bundesgesetz über die technischen Handelshemmnisse (THG)
Änderung vom 12. Juni 2009

Im Parlament
Bundesgesetz über die technischen Handelshemmnisse (THG) (08.054)

Botschaft zur Teilrevision des Bundesgesetzes über die technischen Handelshemmnisse vom 25. Juni 2008

Zwischenentscheid über die Ausnahmen vom künftigen Cassis De Djion Prinzip vom 31. Oktober 2007

Bericht des Bundesrates zur Cassis de Dijon Thematik vom 23. September 2005

Postulat Cassis de Dijon Prinzip von Doris Leuthard vom 18. Juni 2004

Interpharma, Verband der forschenden pharmazeutischen Firmen der Schweiz, Petersgraben 35, 4003 Basel