Nach der Revision des Tierschutzgesetzes und dem Rückzug der Volksinitiative "Tierschutz - Ja" im Dezember 2005, lancierte der Schweizer Tierschutz STS ein weiteres Volksbegehren. Die sogenannte "Tierschutzanwalt-Initiative" (Volksinitiative über die "Tierquälerei und für einen besseren Rechtsschutz der Tiere") ist am 7. März 2010 vom Stimmvolk mit 70,5 Prozent jedoch deutlich abgelehnt worden.
Die Initiative verlangte, dass die Kantone zur Institution eines Tierschutzanwalts verpflichtet werden. Das Begehren ist in der Herbstsession 2009 von beiden parlamentarischen Räten abgelehnt worden. Bereits im Mai 2008 hatte auch der Bundesrat empfohlen, die Volksinitiative abzulehnen. Sie stelle einen unnötigen Eingriff in die Organisationsautonomie der Kantone dar, stellte er fest. Es stehe ihnen zwar frei, einen Tierschutzanwalt einzuführen. Die neue Tierschutzverordnung mit ihren besseren Informationsmöglichkeiten und den neuen Fachstellen würde präventiv wirken. Ein Tierschutzanwalt hingegen trete erst in Aktion, wenn das Vergehen passiert und aufgedeckt sei, so der Bundesrat.
Im Mai 2010 sind die Änderungen in der Tierversuchsverordnung und der Verordnung über das Informationssystem zur Verwaltung der Tierversuche (VerTi-V) in Kraft getreten. Die Tierversuchsverordnung soll offen formulierte Bestimmungen der Tierschutzverordnung in den Bereichen Versuchstierhaltung und Tierversuche ausführen. Die VerTi-V soll den Betrieb des elektronischen Informationssystems zur Bewilligung und Überwachung von Tierversuchen und Versuchstierhaltungen regeln. Ziel ist eine bessere und effizientere Gestaltung des Bewilligungsverfahrens und eine einfachere Überwachung von Tierversuchen und Versuchstierhaltungen. Mit der Reorganisation und dem Ausbau der Datenbank, die alle Schweizer Tierversuche registriert, will das Bundesamt für Veterinärwesen (BVet) den Ein- und Überblick im Bereich Tierversuche verbessern.
Im Laufe der Behandlung der Tierschutzgesetzrevision waren die Räte den Initianten der Volksinitiative "Für einen zeitgemässen Tierschutz - Tierschutz - Ja!" in mehreren Punkten entgegengekommen. So beispielsweise bei den Tiertransporten, der Ferkelkastration und dem Import von Hunde- und Katzenfellen. Tierversuche sind nicht bewilligungsfähig, wenn sie - gemessen am erwarteten Erkenntnisgewinn - dem Tier unverhältnismässiges Leiden zufügen oder wenn geeignete Alternativmethoden zur Verfügung stehen. Ein pauschales Verbot von Tierversuchen mit starker Belastung (sog. Schweregrad 3) haben beide Kammern des Parlament mit Verweis auf unverzichtbare Versuche für die Sicherheitsprüfung und die Entwicklung von Medikamenten und Heilverfahren deutlich abgelehnt.
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