Am 1. September 2008 ist eine grundlegend überarbeitete Version der über 20 jährigen Tierschutzgesetzgebung in Kraft getreten.
Die Revision erhöht die Klarheit der Gesetzgebung und vereinfacht Anpassungen an neue Erkenntnisse.
Der Schutz der Tiere soll verbessert werden, indem insbesondere die Umsetzung durch Ausbildung, Information und neue Vollzugsmittel verstärkt wird. Dies wird über verschiedenste Massnahmen erreicht. So brauchen neu Personen eine Ausbildung, die Tiere gewerbsmässig halten oder züchten - ebenso Personen, die gewerbsmässig Tiere transportieren, sowie das Schlachthofpersonal, das mit lebenden Tieren umgeht. Auch Hundehaltende und alle Personen, die Wildtiere halten, müssen sich ausbilden.
Das Bundesamt für Veterinärwesen verstärkt die Information, damit Tiere tiergerecht behandelt werden. Der Vollzug soll effizienter werden, indem der Bundesrat Schwerpunkte festlegt und die Kantone eine Fachstelle für Tierschutz einrichten. Zudem wurde die Tierschutzverordnung präzisiert.
Neu geregelt wird unter anderem die Zucht von Tieren, mit dem Ziel, belastende Extremzuchten zu verhindern. Dazu gehören etwa Zuchtlinien von Hunden mit massiven Atembeschwerden. Zudem enthält die Verordnung gesonderte Bestimmungen für Versuche mit gentechnisch veränderten Tieren. Auch die Mindestanforderungen für Wildtiere wurden komplett überarbeitet und beispielsweise um Anforderungen für Meerschweinchen, Hamster, Wellensittiche und andere Wildtiere, für deren Haltung keine Bewilligung nötig ist, ergänzt.
Gemäss der neuen Gesetzgebung wird sowohl von Personen, die beruflich mit Tieren zu tun haben, als auch von Hundehaltern und Haltern exotischer Tiere eine Ausbildung verlangt. Die Vorschriften für Zucht und Auslauf wurden verstärkt. Kontrollen über den Vollzug sollen verstärkt und durch kantonale Tierschutz-Fachstellen vorgenommen werden.
Die neue Tierschutzgesetzgebung erfordert insbesondere von Tierhaltenden zum Teil erhebliche Anpassungen, weshalb entsprechende Übergangsfrist vorgesehen sind.
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