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Hintergrund

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Das über 20-jährige Tierschutzgesetz hat zusammen mit der Tierschutzverordnung die Situation der Tiere in unserem Land nachhaltig verbessert. Es ist ein strenges Gesetz, dessen Schutzstandards auch im internationalen Vergleich hoch sind. Ein Inspektionsbericht der Geschäftsprüfungskommission des Ständerates (GPK-S) bemängelte aber, dass das Gesetz nicht mit dem nötigen Druck umgesetzt werde und forderte eine Verbesserung des Vollzugs.

Mit der 2005 vom Parlament beschlossenen Revision wurden die grundlegenden Empfehlungen der Geschäftsprüfungskommission des Ständerates  (GPK-S) sowie jene einer vom federführenden Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) eingesetzten verwaltungsexternen Arbeitsgruppe in das Gesetz überführt. Mit der Revision sollte vor allem der Vollzug des Tierschutzgesetzes verbessert werden. Dazu werden neue Vollzugsinstrumente geschaffen. Auf Empfehlung der GPK-S wurde das Schwergewicht auf die neuen Vollzugsinstrumente Ausbildung und Information sowie Zielvereinbarung und Leistungsauftrag gelegt. Das Schutzniveau der Tiere sollte hingegen weder erhöht noch gesenkt werden. Das überarbeitete Tierschutzgesetz ist 2008 in Kraft getreten.

Weiter zur Revision im Überblick

Gesetzestexte
Botschaft zur Revision des Tierschutzgesetzes

vom 9. Dezember 2002 


Entwurf zur Revision des Tierschutzgesetztes

vom 9. Dezember 2002

Bundesamt für Veterinärwesen BVET

Aktuelle Gesetzgebung für den Tierschutz

Interpharma, Verband der forschenden pharmazeutischen Firmen der Schweiz, Petersgraben 35, 4003 Basel