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Verband der forschenden pharmazeutischen Firmen der Schweiz
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Position Interpharma

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Der Verband der forschenden pharmazeutischen Firmen der Schweiz begrüsst das Stammzellenforschungsgesetz, das klare Leitplanken für die Gewinnung von und die Forschung an embryonalen Stammzellen enthält. Es erlaubt die Gewinnung von Stammzellen aus überzähligen Embryonen und die Forschung an isolierten Stammzellen und Stammzelllinien unter strengen Auflagen. Die Interpharma unterstützt, die vom Bundesrat im Rahmen der Patentgesetzrevision vorgeschlagene Regelung, dass nur modifizierte Stammzellen und Verfahren zum Umgang mit Stammzellen patentierbar sein sollten, nicht aber unveränderte Stammzellen. Genetisch modifizierte Stammzell-Linien, die beispielsweise dank genetischer Veränderungen weniger Abstossungsreaktionen im Transplantationsempfänger hervorrufen, können den Kriterien der Patentierbarkeit (Neuheit, Erfindung, gewerbliche Anwendung) entsprechen.  

Die Forschung der pharmazeutischen Firmen der Schweiz leistet einen wesentlichen Beitrag zu den Fortschritten auf dem Gebiet der Zelltherapie und der Transplantationsmedizin. Gerade auf diesen Gebieten besteht Hoffnung, dass die Stammzellforschung dereinst Ergebnisse hervorbringt, die zum Nutzen von Patientinnen und Patienten eingesetzt werden können. Die Pharmaindustrie erachtet deshalb die Forschung an Stammzellen als ethisch vertretbar, wenn akzeptierbare und rechtlich bindende Rahmenbedingungen bestehen.  

Vernehmlassungsantwort Interpharma
zum Entwurf für eine Verordnung zum Stammzellenforschungs-gesetz, Februar 2004

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Vernehmlassungsantwort Interpharma 
Entwurf des Embryonenforschungsgesetz, August 2002 

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Weitere Vernehmlassungsantworten
Science et Cité

Stellungnahme der European Group on Ethics in Science and New Technologies (EGE) zur Patentierung menschlicher embryonaler Stammzellen,  Mai 2002 
Ethical aspects of patenting inventions involving human stem cells 

Interpharma, Verband der forschenden pharmazeutischen Firmen der Schweiz, Petersgraben 35, 4003 Basel