Der Verband der forschenden pharmazeutischen Firmen der Schweiz begrüsst das Stammzellenforschungsgesetz, das klare Leitplanken für die Gewinnung von und die Forschung an embryonalen Stammzellen enthält. Es erlaubt die Gewinnung von Stammzellen aus überzähligen Embryonen und die Forschung an isolierten Stammzellen und Stammzelllinien unter strengen Auflagen. Die Interpharma unterstützt, die vom Bundesrat im Rahmen der Patentgesetzrevision vorgeschlagene Regelung, dass nur modifizierte Stammzellen und Verfahren zum Umgang mit Stammzellen patentierbar sein sollten, nicht aber unveränderte Stammzellen. Genetisch modifizierte Stammzell-Linien, die beispielsweise dank genetischer Veränderungen weniger Abstossungsreaktionen im Transplantationsempfänger hervorrufen, können den Kriterien der Patentierbarkeit (Neuheit, Erfindung, gewerbliche Anwendung) entsprechen.
Die Forschung der pharmazeutischen Firmen der Schweiz leistet einen wesentlichen Beitrag zu den Fortschritten auf dem Gebiet der Zelltherapie und der Transplantationsmedizin. Gerade auf diesen Gebieten besteht Hoffnung, dass die Stammzellforschung dereinst Ergebnisse hervorbringt, die zum Nutzen von Patientinnen und Patienten eingesetzt werden können. Die Pharmaindustrie erachtet deshalb die Forschung an Stammzellen als ethisch vertretbar, wenn akzeptierbare und rechtlich bindende Rahmenbedingungen bestehen.