In der Schweiz ist die Stammzellenforschung mit überzähligen Embryonen unter strengen Voraussetzungen erlaubt, der Zellkerntransfer aber ist verboten. Für den Schweizer Gesetzgeber bestand aus ethischer Sicht ein Unterschied zwischen der Verwendung von überzähligen Embryonen für die medizinische Forschung und dem Zellkerntransfer zum therapeutischen Klonen. Im ersten Fall werden überzählige Embryonen, die gemäss geltendem Recht vernichtet werden müssen, für die medizinische Forschung genutzt. Im zweiten Fall würden Embryonen zum Zweck der Forschung geschaffen.
Ende 1998 war es Forschern erstmals gelungen, menschliche embryonale Stammzellen durch Zellkerntransfer zu erzeugen und in Kultur zu vermehren. Damit rückten neue Behandlungsansätze in der Medizin zur Erneuerung von beschädigten Geweben und Organen in den Bereich des Möglichen. Die durch therapeutisches Klonen hergestellten Stammzellen sollen dazu angeregt werden, sich zu einem bestimmten Gewebe oder Organ zu entwickeln, z.B. zu Insulin produzierenden Zellen für Diabetiker oder zu Herzmuskelzellen für Herzinfarktpatienten. Diese Forschung steht erst am Anfang und ist in einigen Staaten, wie Grossbritannien, bereits heute erlaubt.
Vom therapeutischen Klonen zu unterscheiden ist das reproduktive Klonen eines ganzen Menschen. Gemäss nationalen und internationalen Regelungen ist das Klonen zur künstlichen Erzeugung eines Menschen verboten. Es wird beinahe einhellig und eindeutig als unethisch und medizinisch unverantwortlich abgelehnt. Das Klonen von Menschen ist in der Schweiz durch die Bundesverfassung verboten. Artikel 119 schützt den Menschen und seine Umwelt vor Missbräuchen der Fortpflanzungsmedizin und der Gentechnologie im Humanbereich. Bezüglich des Klonens heisst es in der Bundesverfassung:
BV Art. 119 2a.
Alle Arten des Klonens und Eingriffe in das Erbgut menschlicher Keimzellen und Embryonen sind unzulässig.
In den Brennpunkt der öffentlichen Diskussion geriet das Klonen, als 1997 mit dem Schaf "Dolly" das erste klonierte Säugetier der Öffentlichkeit präsentiert wurde. Plötzlich war nicht mehr auszuschliessen, dass jemand versuchen könnte, einen Menschen künstlich zu kopieren.
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