Um die Arzneimittelkosten in der Krankenversicherung zu senken, wird von politischer Seite oft gefordert, dass Ärzte nur noch Wirkstoffe statt Arzneimittelmarken verschreiben dürfen. Der Zwang zur Wirkstoffverschreibung beeinträchtigt aber die Therapietreue (Compliance) der Patienten massiv und eignet sich nicht zur Kostensenkung. Vor allem aber bringt ein solcher Kurswechsel eine entscheidende Qualitätsvoraussetzung unseres Gesundheitswesens zu Fall: die ärztliche Therapie- und Verschreibungsfreiheit. Eine sinnvolle Massnahme zur Kostendämpfung dagegen ist das bereits eingeführte Substitutionsrecht der Apotheker (siehe Generika). Das starke Umsatzwachstum der Generika zeigt, dass diese Massnahme wirksam ist.
Bei der Wirkstoffverschreibung verordnet der Arzt kein bestimmtes Markenprodukt, sondern stellt das Rezept auf einen chemischen Wirkstoff mit seinem international standardisierten Markennamen aus. Auf dem Markt sind in der Regel mehrere Medikamente mit demselben Wirkstoff verfügbar, wenn das Originalpräparat nicht mehr patentgeschützt ist. Der Apotheker entscheidet aufgrund der Wirkstoffverschreibung selbständig, welches Medikament der Patient bekommen soll. Die Wirkstoffverschreibung kann somit dazu führen, dass dem Patienten von jeder Apotheke ein anderes Medikament ausgehändigt wird. Medikamente mit dem gleichen Wirkstoff sind jedoch oft nicht identisch zusammengesetzt, was ihre Wirkung beeinflussen kann. Die unterschiedlichen Trägersubstanzen können auch beim gleichen Wirkstoff zu teilweise massiven Nebenwirkungen und Unverträglichkeiten führen.
Die ärztliche Therapie- und Verschreibungsfreiheit ist einer der wichtigsten Grundpfeiler unseres qualitativ guten Gesundheitswesens. Der Arzt entscheidet aufgrund der Krankengeschichte des Patienten und seiner Diagnose, welche Behandlung und damit welches Medikament für den Patienten am besten geeignet ist. Für den Behandlungserfolg ist die Konstanz in der Therapie entscheidend. Wichtig ist, dass der Patient optimal auf das verschriebene Medikament anspricht, die Dosierung stimmt und der Patient das Präparat gut verträgt. Wie auch die Ärzteverbindung FMH festhält, ist jeder Wechsel in der medikamentösen Therapie für Patienten mit Risiken verbunden. Die obligatorische Wirkstoffverschreibung gefährdet insbesondere Langzeitpatienten, die auf ein bestimmtes Medikament eingestellt worden sind, den Behandlungserfolg und birgt zusätzlich gesundheitliche Risiken.
Wenn Patienten für das gleiche Rezept in der einen Apotheke weisse Pillen, in der zweiten Apotheke gelbe Tabletten und in der dritten Apotheke hellblaue Dragées abgegeben werden, leidet aber nicht nur die Therapietreue (Compliance). Die Kosten durch mangelnde Compliance betragen heute bereits mehr als eine Milliarde Franken und belasten das Gesundheitswesen. Mit der zwangweisen Wirkstoffverschreibung können jedoch keine Kosten gesenkt werden. Im Gegenteil, es können hohe Zusatzkosten durch zusätzliche Arztbesuche und Spitalaufenthalte entstehen.
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