Die Meinung, Schweizer Medikamentenpreisen seien in der Schweiz viel höher als im Ausland, ist weit verbreitet. Tatsache ist aber, dass sie heute in der Regel nicht höher sind als in vergleichbaren europäischen Ländern. In den vergangenen Jahren sind die Schweizer Preise für Medikamente massiv gesunken. Drei von vier neuen Arzneimittel sind heute in der Schweiz günstiger oder gleich teuer wie in wirtschaftlich vergleichbaren europäischen Ländern. Ein gemeinsamer Preisvergleich der Industrie und der Krankenkassen vom November 2009 zeigt, dass der Durchschnitt der Herstellerpreise der Top-200-Originalprodukte unter dem Preisniveau von Deutschland und Dänemark liegt. Im Vergleich zum neuen Länderkorb sind die Produkte trotz des stärkeren Franken im Ausland mit 9 Prozent nur unwesentlich günstiger.
Am 1. Oktober 2009 sind neue Sofortmassnahmen zur Kostensenkung im Bereich der Arzneimittel in Kraft getreten, die der Bundesrat im Juli 2009 im Rahmen von Verordnungsänderungen beschlossen hat. Die forschende pharmazeutische unterstützt das bundesrätliche Massnahmenpaket grundsätzlich. Die Pharmaindustrie hat bereits in der Vergangenheit wiederholt Bereitschaft zu kostendämpfenden Massnahmen gezeigt. Folgende Abschnitte erörtern die neuen und die bereits getätigten Massnahmen an den geltenden Preisfestsetzungsmechanismen.
Die Preise kassenpflichtiger Arzneimittel werden in der Schweiz behördlich festgelegt und in regelmässigen Abständen überprüft. Zur Preisermittlung bei einer Neuzulassung vergleicht das Bundesamt für Gesundheit (BAG) den Arzneimittelpreis in einem therapeutischen Quervergleich zunächst mit den Behandlungskosten bereits zugelassener Arzneimittel für dieselbe Indikation. Daraufhin wird ein Auslandpreisvergleich durchgeführt. Im Preisvergleich mit dem Ausland werden Länder berücksichtigt, die mit der Schweiz im Pharmabereich wirtschaftlich vergleichbar sind. Seit Oktober 2009 umfasst der Länderkorb neben den bisherigen Vergleichsländern Dänemark, Deutschland, Grossbritannien und den Niederlanden auch noch Frankreich und Österreich.
Arzneimittel werden nur im Rahmen der obligatorischen Krankenversicherung vergütet, wenn sie vom BAG auf die Spezialitätenliste (SL) gesetzt wurden. Massgebend für die Aufnahme eines Medikamentes in die SL sind seine Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit. Neu werden die Preise kassenpflichtiger Medikamente regelmässig alle drei Jahre überprüft. Auch bei Erweiterung der Indikation findet eine sofortige Überprüfung der Aufnahmebedingungen statt. Bisher erfolgte die Preisüberprüfung bei Aufnahme eines Medikamentes in die Spezialitätenliste, eine zweite nach zwei Jahren und die dritte nach Patentablauf, respektive nach fünfzehn Jahren auf der SL. Die vierte Preisüberprüfung wurde, wie im Rahmen des Sparpakets zwischen BAG und Industrie im September 2005 vereinbart, nach weiteren zwei Jahren angesetzt.
Im Rahmen der Kostensenkungsmassnahmen 2009 hat eine weitere ausserordentliche Preisüberprüfung aller Medikamente, die zwischen 1995 und 2006 in die Spezialitätenliste aufgenommen wurden, stattgefunden. Dabei wurden die Preise von insgesamt 2000 Medikamenten auf den 1. März 2010 hin überprüft und angepasst. Bei mehreren Hundert ist es zu einer Preissenkung gekommen. Referenz war der neue Länderkorb.
Bereits die früher durchgeführten Preissenkungsmassnahmen haben das Preisniveau in der Schweiz auf jenes des vergleichbaren Auslands gedrückt. Vor allem das im September 2005 zwischen dem Bundesamt für Gesundheit und der Pharmaindustrie vereinbarte Massnahmenprotokoll zur Senkung der Medikamentenpreise zeigte Wirkung. Die bis Ende Juni 2007 angestrebten Einsparungen von 250 Millionen Franken wurden nicht nur erreicht, sondern überschritten: Rund 370 Millionen Franken wurden eingespart. Die Einsparungen resultieren aus der Einführung des differenzierten Selbstbehalts und aus Preissenkungen von insgesamt 1779 unterschiedlichen Packungen in der Zeit zwischen Dezember 2004 und September 2006. Zum Paket gehörten sowohl Sofortmassnahmen als auch längerfristig wirksame Systemanpassungen, welche Originale und Generika betreffen.
Dazu kamen zwei ausserordentliche Preissenkungsrunden. In der Preissenkungsrunde vom März 2008 überprüfte das BAG rund 1000 Arzneimittel, die zwischen 1993 und 2002 auf die Spezialitätenliste gesetzt wurden. In der Folge wurden die Fabrikabgabepreise von 316 kassenpflichtigen Arzneimitteln um 15,5 Prozent gesenkt. Die Massnahmen bewirkten Einsparungen von 93 Millionen Franken. Die zweite Preissenkungsrunde wurde im Januar 2009 abgeschlossen.
Die Einsparungen wirken sich direkt auf den Pharmamarkt aus. Der Medikamentenmarkt Schweiz 2008 nahm gemäss Analyse von IMS Health im Vergleich zum Vorjahr zwar um 5,3 Prozent zu. 2007 hatte das Wachstum aber noch 6,5 Prozent betragen. Dieses abgeschwächte Wachstum ist vor allem auf die ausserordentliche Preissenkungsrunde per 1. März 2008 zurückzuführen.
Bei der Diskussion um die Medikamentenpreise wird oft übersehen, dass die Preisbildung nicht auf dem freien Markt geschieht, sondern durch komplexe staatliche Eingriffe erfolgt. Administriert und reguliert werden dabei sowohl der Herstellerabgabepreis, die Vertriebsmargen als auch Beratungsgebühren Verwaltungskosten und Steuerbelastungen. Die Regulierung beginnt bereits bevor ein Medikament überhaupt auf den Markt kommt. Rund 8-12 Jahre dauert es, bis ein Medikament die Marktreife erlangt hat und alle für die Zulassung erforderlichen Daten zuhanden der zuständigen Behörde beigebracht und akzeptiert sind. Erst danach kann der Hersteller den Antrag auf Kassenerstattung beim Bundesamt für Gesundheit stellen.
Weiter zu Generika