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Position Interpharma

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Interpharma lehnt den Parallelhandel patentgeschützter Arzneimittel mit staatlich administrierten Preisen ab. Für die Pharmaindustrie ist der Patentschutz von grösster Bedeutung. Patente sind nötig, damit die Pharma auch in der Schweiz weiterhin in die Forschung und Entwicklung neuer Therapien investieren und Arbeitsplätze anbieten kann.

Der Preis eines kassenpflichtigen Medikamentes entsteht nicht auf dem freien Markt, sondern wird staatlich festgesetzt. Der Publikumspreis setzt sich zusammen aus den Vertriebskosten und dem Fabrikabgabepreis, der wiederum aufgrund eines therapeutischen Quervergleichs und eines Auslandpreisvergleichs zustande kommt. Preisunterschiede bei Medikamenten liegen deshalb in der Regel nicht in der Verantwortung des Herstellers, sondern sind die Folge staatlicher Eingriffe und Handelsverzerrungen durch staatliche Preiskontrollen. Parallelimporte für Produkte staatlich administrierten Preisen sind deshalb wenig sinnvoll.

Die forschende pharmazeutische Industrie ist der Erforschung und Entwicklung innovativer Arzneimitteln verpflichtet, um Krankheiten vorzubeugen und zu heilen, Leiden zu lindern und die Lebensqualität zu erhöhen. Die Pharmaindustrie leistet nicht nur einen wichtigen Beitrag zur Qualität im Gesundheitswesen, sie trägt vor allem auch zum Wohl der Wirtschaft bei. Dies ist gerade in der wirtschaftlichen Krise ein wertvolles Plus.

Vernehmlassung
Antwort der Interpharma zur Erschöpfung im Patentrecht

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Interpharma, Verband der forschenden pharmazeutischen Firmen der Schweiz, Petersgraben 35, 4003 Basel