Das Bundesgericht hat 1999 in seinem Urteil zum Fall Kodak entschieden, dass Parallelimporte bei patentgeschützten Produkten nicht zulässig sind. Im Anschluss an den Kodak-Entscheid des Bundesgerichts bat die Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) des Nationalrates den Bundesrat, ihr in einem Bericht eine Gesamtschau zur Problematik der Parallelimporte vorzulegen.
Im Mai 2000 bezog der Bundesrat in einem ersten Bericht Stellung und wünschte zur Ausarbeitung einer umfassenden Analyse zusätzliche wirtschaftliche Studien. Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement (EVD) gab daraufhin drei Studien zur Auswirkung der vollständigen Zulassung von Parallelimporten bei patentgeschützten Arzneimitteln und Konsumgütern in Auftrag. Gemäss der Studie "Systemwechsel" wären Parallelimporte insbesondere im Bereich der Konsumgüter und der Medikamente zu erwarten.
In seinem im November 2002 veröffentlichten zweiten Bericht kam der Bundesrat zum Schluss, dass der volkswirtschaftliche Schaden der Parallelimporte grösser wäre als deren Nutzen. Die positiven Auswirkungen von Preisreduktionen beurteilt er als zu gering, um einen Systemwechsel vorzunehmen. Das reale Einkommen der privaten Haushalte würde sich - wenn überhaupt - gerade um maximal 0,3 Prozent erhöhen. Das Bruttoinlandprodukt würde mit maximal 0,1 Prozent ebenfalls nur minimal ansteigen. Der Bundesrat lehnte deshalb die Einführung der sogenannten internationalen Erschöpfung und somit die uneingeschränkte Zulassung von Parallelimporten ab. Der Standort Schweiz würde damit an Attraktivität verlieren, argumentierte er. So könnten etwa Medikamente, welche für Entwicklungsländer verbilligt wurden, auf Graumarktkanälen zu untersetzten Preisen in die Schweiz importiert werden. Dies würde die WTO-Bemühungen zur Senkung der Preise für die ärmsten Länder behindern.
In seinem dritten Bericht vom Dezember 2004 nahm der Bundesrat Stellung zur Thematik "Parallelimporte und Patentrecht - Regionale Erschöpfung" und beantwortet damit ein entsprechendes Postulat der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates (WAK-N). Der Bundesrat kam zum Schluss, dass es zum heutigen Zeitpunkt nicht angezeigt ist, Verhandlungen mit der Europäischen Union (EU) zur Einführung einer gegenseitigen regionalen Erschöpfung im Patentrecht aufzunehmen. Dasselbe gelte für den Bereich der administrierten Preise von Pharmaprodukten. Die mit einem Systemwechsel verbundenen wirtschaftlichen Vorteile wurden als gering beurteilt. Umso heikler einzustufen wären laut Bundesrat die negativen Signale, die ein Systemwechsel an die forschungsintensiven Unternehmen senden würde. Der Forschungsstandort Schweiz hätte darunter zu leiden. Ferner sei davon auszugehen, dass die EU nur auf Verhandlungen, die sämtliche Immaterialgüterrechte einschliesst, eintreten würde. Damit müsste die Schweiz bei Marken und allen anderen Immaterialgütern, bei welchen derzeit die internationale Erschöpfung gilt, auf die regionale zurückkommen, was für den Konsumenten ein Rückschritt bedeuten würde. Die nationale Erschöpfung der Patente solle aus all diesen Gründen beibehalten werden.
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