Dringliche KVG-Teilrevision Massnahmen zur Kostensenkung
In der Sommersession 2010 ist der Nationalrat auf die Linie des Ständerates eingeschwenkt und zeigte sich bereit, die Sparmassnahmen der Vorlage in ordentliches Recht zu überführen. Da die Frage des Selbstbehalts in der Vorlage zu Managed Care beraten wurde, ist die grosse Kammer nicht mehr auf die ausgekoppelte Vorlage zum differenzierten Selbstbehalt eingetreten. Beim Substitutionsartikel hielt der Nationalrat hingegen an seiner Position fest und lehnte den Antrag zur Einschränkung der Vergütung von kassenpflichtigen Medikamenten ab (siehe Abschnitt Generika).
In der Frühjahrssession 2010 ist der Ständerat bei der Differenzbereinigung auf das vom Nationalrat vorgeschlagene Verbot für Krankenkassen zur Finanzierung von Provisionen, Courtagen und Werbung in der Grundversicherung auf die Linie des Nationalrats eingeschwenkt. An der Aufhebung der Dringlichkeit und der Auskopplung der Frage des Selbstbehalts in die Vorlage zu Managed Care hielt die kleine Kammer jedoch fest. Beim Substitutionsartikel 52a KVG verharrte er ebenfalls auf seiner Position. Nach der Wintersession 2009 waren im Parlament noch fünf Sparmassnahmen in Diskussion. Neben dem Verbot von Courtagen-Zahlungen aus der Grundversicherung, gehören die Bundesratskompetenz zur Tarifsenkung im ambulanten Bereich sowie die Beteiligung der Versicherten an den Spitalkosten dazu. Beide Kammern möchten zudem eine Differenzierung im Selbstbehalt der Versicherten.
Der Bundesrat hatte den Entwurf zur dringlichen KVG-Teilrevision im Mai 2009 dem Parlament überwiesen. Er hatte unter anderem die Einführung einer Praxisgebühr oder eine ausserordentliche Erhöhung des Bundesbeitrags an die Prämienverbilligung vorgeschlagen. Mit den geplanten Sparmassnahmen soll dem Anstieg der Krankenkassenprämien entgegengewirkt werden.
Übrige Vorlagen:
2B: Managed Care
In der Sommersession 2010 hat der Nationalrat die Vorlage zu Managed Care als Erstrat gutgeheissen. Künftig sollen alle Versicherer mindestens eine besondere Versicherungsform im Sinne von Managed Care anbieten müssen. Als finanzieller Anreiz zur Föderung der integrierten Versorgung sollen künftig diejenigen Versicherten mit einem Managed-Care-Modell einen geringeren Selbstbehalt bezahlen als alle anderen Versicherten. Ferner stimmte die grosse Kammer einer Verfeinerung des Risikoausgleiches zwischen Krankenkassen zu. Künftig soll die Morbidität der Versicherten aus dem Vorjahr berücksichtigt werden.
Die ausgekoppelte KVG-Vorlage zu den Medikamentenpreisen war in der Herbstsession 2008 im Parlament gescheitert, nachdem es zu keiner Einigung über die Definition der Wirtschaftlichkeit kam. Der Nationalrat hatte sich mehrmals dafür ausgesprochen, die Kosten für Forschung und Entwicklung bei Originalpräparaten zu berücksichtigen. Der Ständerat hingegen lehnt es ab, im Gesetz zu definieren, was unter einem preisgünstigen Medikament zu verstehen ist. Auch die Berücksichtigung der Forschungs- und Entwicklungskosten fand im kleinen Rat keinen Zuspruch. Als Kompromiss hatte sich der Nationalrat auch einverstanden gezeigt, bei Originalpräparaten den "therapeutischen Mehrwert" angemessen zu berücksichtigen. Arzneimittel hätten als "wirtschaftlich im Sinne von preisgünstig" gegolten, wenn sie die Heilwirkung mit "möglichst geringem finanziellen Aufwand" gewährleisten.
Einig wären sich beide Kammern gewesen, dass Arzneimittel neu alle drei Jahre überprüft und deren Preise im Ausland verglichen und gegebenenfalls angepasst werden sollen. Insbesondere neu zugelassene Arzneimittel hätten mit bisher zugelassenen preisgünstigen Arzneimitteln verglichen werden sollen. Bei Indikationserweiterung wären zudem die Preise künftig sofort und nicht wie bis anhin erst nach sieben Jahren geprüft worden. Neu wären bei gleicher Eignung für die Patienten preisgünstige Arzneimittel abgegeben worden. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) kann vom Heilmittelinstitut Swissmedic zugelassene Arzneimittel in die Spezialitätenliste aufnehmen, wenn Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit nachgewiesen sind.
Im Juli 2009 hat der Bundesrat im Rahmen von Sofortmassnahmen zur Kostensenkung im Bereich der Medikamente unter anderem die 3-jährliche Überprüfung der Preise kassenpflichtiger Medikamente und die Erweiterung des Länderkorbs vergleichbarer Länder beschlossen. Die Verordnungsänderungen dazu sind am 1. Oktober 2009 in Kraft getreten (siehe Medikamentenpreise).
1B: Vertragsfreiheit
In der Sommersession 2010 ist der Nationalrat auf die Vorlage zur Vertragsfreiheit nicht eingetreten, da die Vorschläge in der Vorlage 2B zu zur KVG-Teilrevision Managed Care aufgenommen wurden. Die Vorlage zur Vertragsfreiheit gilt somit als erledigt.
In der Sommersession 2009 hat das Parlament die Verlängerung des Zulassungsstopps für Spezialisten bis Ende 2011 gutgeheissen. Im Rahmen der KVG-Vorlage zur Vertragsfreiheit soll eine Lockerung des Vertragszwangs beraten werden. Der Ständerat hatte die Vorlage in der Wintersession 2008 ohne darauf einzutreten, dem Nationalrat überwiesen. Die vorberatende Gesundheitskommission des Ständerates hatte sich auf kein Modell für eine Nachfolgeregelung für den Zulassungsstopp für Arztpraxen einigen können und von einer weiteren Überarbeitung der Vorlage abgesehen. In letzter Minute hatte sie auch ein Modell verworfen, das eine Lockerung des Vertragszwangs vorsah und Managed Care fördern sollte. Weil sich die Beratungen über die Vertragsfreiheit hingezogen haben, war der Zulassungsstopp für Arztpraxen bereits im Sommer 2008 bis Ende 2009 verlängert worden.
D: Kostenbeteiligung
Der Nationalrat ist in der Sommersession 2010 nicht auf die Vorlage zur KVG-Teilrevision Kostenbeteiligung eingetreten, da die Elemente zur Kostenbeteiligung der Versicherten in der Vorlage 2B über Managed Care aufgenommen wurden. Der Ständerat hatte die Vorlage als Erstrat während der Herbstsession 2004 gemäss den Vorgaben des Bundesrates verabschiedet. Der Nationalrat wird das Geschäft zusammen mit der Vorlage zu Managed Care beraten.
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