Nach dem Scheitern der 2. KVG-Revision im Winter 2003 entschied der Bundesrat am 25. Februar 2004, die einzelnen weitgehend unbestrittenen Revisionspunkte in eine umfassende Strategie einzubetten. Der Bundesrat bekräftigte in der Gesamtstrategie sein Ziel, das System des KVG zu optimieren und kostendämpfende Elemente zu stärken. Er legte sie dem Parlament aber in zwei Gesetzgebungspaketen vor, die voneinander unabhängige Botschaften enthalten. Hinzu kam eine separate Vorlage zur Pflegefinanzierung.
Im Mai 2004 verabschiedete der Bundesrat das erste Paket von vier Vorlagen zur Revision der Krankenversicherung zuhanden des Parlamentes. Im September 2004 legte der Bundesrat die beiden Botschaften zum zweiten Revisionspaket vor.
Das erste Revisionspaket setzte sich aus vier Paketen zusammen:
1A: Risikoausgleich, Pflegetarife, Spitalfinanzierung, Versichertenkarte, Rechnungslegung der Versicherer (Vorlagen abgeschlossen):
Die drei Vorlagen der Teilrevision "Gesamtstrategie, Risikoausgleich, Pflegetarife" (04.031) sind im Oktober 2004 vom Parlament verabschiedet und 2005 in Kraft gesetzt worden.
1B: Vertragsfreiheit (abgeschlossen):
1C: Prämienverbilligung (abgeschlossen):
Die beiden Vorlagen zur Prämienverbilligung und zu den Bundesbeiträgen (04.033) sind im März 2005 vom Parlament verabschiedet worden und 2006 resp. 2007 in Kraft getreten.
1D: Kostenbeteiligung (noch nicht abgeschlossen):
Auf Verordnungsstufe wurden im Mai 2004 folgende Änderungen vollzogen:
Die höchste wählbare Franchise beträgt neu 2500 Franken. Innerhalb dieser Grenze dürfen Versicherer selber bestimmen, welche wählbaren Franchisen sie anbieten.
Das zweite Revisionspaket:
2A: Spitalfinanzierung (abgeschlossen):
Beide Vorlagen zur Spitalfinanzierung und zum Risikoausgleich (04.061) sind Dezember 2007 vom Parlament verabschiedet worden und im Januar 2009 in Kraft getreten. Der Risikoausgleich ist auf fünf Jahre befristet und tritt am 1. Januar 2012 in Kraft - gleichzeitig mit der Einführung der Fallpauschalen in der neuen Spitalfinanzierung. Die Ende 2010 auslaufende Regelung wird zudem um ein Jahr verlängert, damit im Jahr 2011 keine Gesetzeslücke entsteht.
2B: Förderung von Managed Care (noch nicht abgeschlossen):
Im Bereich der Medikamente sind die in der 2. KVG-Revision vorgeschlagenen Massnahmen in einer separaten Vorlage (04.062) aufgenommen worden. Die Vorlage scheiterte im Oktober 2008, da es zu keiner Einigung über die Definition der Wirtschaftlichkeit kam. Die Räte waren sich uneins, ob die Kosten für Forschung und Entwicklung bei Originalpräparaten berücksichtigt werden sollen.
Neuordnung der Pflegefinanzierung (abgeschlossen):
Da die Beratung im Parlament über die Neuordnung der Pflegefinanzierung mehr Zeit in Anspruch nahm als geplant, wurde eine Verlängerung des dringlichen Bundesgesetzes zum Einfrieren der Pflegetarife nötig. In der Wintersession 2006 sind deshalb die Pflege-Rahmentarife ein weiteres Mal bis Ende 2008 verlängert worden.
Die Neuordnung der Pflegefinanzierung (05.052) ist vom Parlament im Sommer 2008 verabschiedet worden und tritt 2011 in Kraft.
Dringliche KVG-Teilrevision Massnahmen zur Kostensenkung (noch nicht abgeschlossen):
Ende Mai 2009 hatte der Bundesrat die Botschaft für eine dringliche KVG-Teilrevision zur Kostensenkung im Gesundheitswesen zuhanden des Parlamentes verabschiedet. Darin enthalten sind die Einrichtung telefonischer Beratungsdienste, die Einführung eines Behandlungsbeitrages bei Arztbesuchen, die Bundesratskompetenz zur Senkung der Tarife, Leistungsaufträge für Spitalambulatorien, die ausserordentliche Erhöhung des Bundesbeitrags an die Prämienverbilligung sowie die Verpflichtung der Versicherungen zur Datenlieferung für die Kostenüberwachung an das BAG.
Weiter zur Stand des Geschäftes