Das Bundesgesetz über die Forschung am Mensch wird derzeit in der zuständigen Kommission des Nationalrats beraten. Im Oktober 2009 hatte der Bundesrat dem Parlament den Entwurf und die Botschaft zum Humanforschungsgesetz zur Beratung überwiesen. Mit einer Inkraftsetzung des Bundesgesetzes über die Forschung am Menschen ist nicht vor 2013 zu rechnen.
Der Verfassungsartikel zur Forschung am Menschen ist am 7. März 2010 vom Schweizer Stimmvolk und allen Ständen deutlich angenommen worden. Der Ja-Anteil betrug 77,2 Prozent. Er war in der Herbstsession 2009 nach Bereinigung der letzten Differenz von beiden Kammern angenommen worden. Erst in dritter Lesung war der Ständerat auf die bundesrätliche Version eingeschwenkt, der die Wahrung der Forschungsfreiheit in Art. 118a ausdrücklich festschreibt. Beim Geltungsbereich haben sich die Räte bereits in der Sommersession 2009 darauf geeinigt, dass die im Verfassungsartikel genannten Grundsätze nur für "Personen in der Biologie und Medizin" gelten sollen. Noch in der ersten Lesung hatte der Nationalrat für eine stark gekürzte Version des Verfassungsartikels plädiert und sich für eine reine Kompetenznorm ausgesprochen.
Gemäss Verfassungsbestimmung gelten für die Forschung am Menschen künftig folgende Grundsätze:
In der Frühjahrssession 2008 hat das Parlament die Biomedizinkonvention (Übereinkommen über Menschenrechte und Biomedizin) aus dem Jahre 1997 gutgeheissen, womit die Bestimmung von der Schweiz ratifiziert werden kann. Von beiden Räten angenommen wurde auch das Zusatzprotokoll über das Verbot des Klonens menschlicher Lebewesen. In der Biomedizinkonvention sind die Minimalstandards zum Schutz der Menschenrechte und der Menschenwürde im Hinblick auf die Anwendung von Biologie und Medizin festgelegt. Die Diskussion über die Konvention war mit dem Abschluss der Beratung über das Transplantationsgesetz nach ihrer zwischenzeitlichen Sistierung wieder aufgenommen worden. Im Januar 2005 hatte der Europarat das Zusatzprotokoll zur Biomedizinkonvention "Forschung am Menschen" veröffentlicht.
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