Dem gut funktionierenden Wettbewerb kommt in einer Marktwirtschaft zentrale Bedeutung zu. Dazu soll der freie Marktzugang geschützt und wettbewerbsbehinderndes Verhalten, wie beispielsweise die Kartell- oder Monopolbildung, verhindert werden.
Damit ein möglichst freier und weltweit grenzüberschreitender Warenverkehr möglich ist, müssen zudem bestehende Hindernisse, wie beispielsweise Zölle, administrative Auflagen oder unterschiedliche technische Vorschriften abgebaut werden. Der Bundesrat hat sich bisher für den Abbau bestehender und die Vermeidung neuer Hemmnisse stark gemacht. Dieses Ziel will er nun durch eine bestmögliche Harmonisierung der schweizerischen Produktvorschriften mit dem EU-Recht und einer vertraglichen Absicherung des gegenseitigen Marktzugangs mit der EU bzw. dem EWR erreichen. Seit April 2004 ist das geänderte Kartellgesetz in Kraft, welches wettbewerbsbehinderndes Verhalten verhindern soll.