Stammzellen haben das Potenzial, in unserem Körper Zellen und Gewebe zu erneuern. Eine Blutstammzelle kann beispielsweise alle Bestandteile des Blutes bilden. Die Medizin möchte diese Fähigkeit nutzen. Gezielt könnten therapeutisch wertvolle Zelltypen, Gewebe oder gar ganze Organe gezüchtet werden, welche krankes Gewebe und kranke Organe im Körper ersetzen. Die Hoffnung besteht, dass mit der Stammzellenforschung neue therapeutische Anwendungen gefunden werden und Krankheiten, wie Parkinson, Alzheimer oder Diabetes, heilbar würden. Noch sind dies Zukunftsvisionen. Damit sie Realität werden können, muss die Forschung mit Stammzellen möglich sein.
Der rechtliche Rahmen für die Stammzellenforschung bildet in der Schweiz das Stammzellenforschungsgesetz (StFG), das seit dem 1. März 2005 in Kraft ist. Es regelt die Gewinnung embryonaler Stammzellen aus überzähligen Embryonen zu Forschungszwecken und die Forschung mit embryonalen Stammzellen. Überzählige Embryonen fallen bei der In-vitro-Fertilisation, einem Verfahren der medizinisch unterstützten Fortpflanzung, an. Nach geltendem Recht müssen diese überzähligen Embryonen vernichtet werden. Im Stammzellenforschungsgesetz ist festgelegt, unter welchen strengen Voraussetzungen von diesen zur Vernichtung bestimmten überzähligen Embryonen embryonale Stammzellen für Forschungszwecke entnommen werden dürfen. Die Herstellung von Embryonen zu Forschungszwecken ist in der Schweiz aber verboten. Ziel des Stammzellenforschungsgesetzes ist es, Missbräuche zu verhindern und die Menschenwürde zu schützen.