Das Bundesgesetz vom März 1994 über die Krankenversicherung (Krankenversicherungsgesetz, KVG) fusst auf dem Prinzip der Solidarität zwischen Gesunden und Kranken. Anfang 1996 in Kraft getreten, brachte das KVG einen grundlegenden Systemwechsel. Weil nahezu 100 Prozent der Bevölkerung bereits Mitglied einer Krankenversicherung waren, erhöhte sich zwar durch das neu eingeführte Obligatorium die Zahl der Versicherten nicht, aber die Einheitsprämie für Männer und Frauen sowie für Junge und Alte förderte die Solidarität.
Diese Grundversicherung mit einem klar definierten, umfassenden Leistungskatalog ist Teil der Sozialversicherungsgesetzgebung und untersteht seit dem 1. Januar 2004 der Aufsicht des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) im Departement des Innern. Das KVG ist nun seit mehr als 10 Jahren in Kraft.
Nach dem Scheitern der 2. KVG Revision blieb weiterhin Reformbedarf. Der Bundesrat bettete 2004 die weitgehend unbestrittenen Revisionspunkte in eine umfassende Strategie und legte sie dem Parlament in zwei Gesetzgebungspaketen vor. Hinzu kam eine separate Vorlage zur Pflegefinanzierung. Mitte 2009 gab der Bundesrat zudem eine dringliche KVG-Teilrevision über Massnahmen zur Eindämmung der Kostenentwicklung im Gesundheitswesen zur Beratung ins Parlament.